Jeder, der volljährig und testierfähig ist, kann eine letztwillige Verfügung errichten. Für ein eigenhändiges (gemeinschaftliches) Testament wird kein Notar benötigt.
Gleichwohl kann es sich empfehlen, die Beratung eines Notars in Anspruch zu nehmen, und ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag zu errichten. Im persönlichen Gespräch werden insbesondere folgende Aspekte erörtert: Was passiert, wenn Sie keinerlei Regelungen treffen? Welche Erbfolge tritt dann kraft Gesetzes ein? Wie sieht Ihre familiäre Situation aus? Was sind Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen?
Der Notar setzt Ihre Wünsche in der Folge rechtssicher und klar formuliert um. Er kümmert sich ferner um die Hinterlegung und Registrierung
Im Regelfall wird dann auch - im Gegensatz zum hangeschriebenen Testament - kein Erbschein benötigt
Im Rahmen einer effizienten Vermögensnachfolgeplanung ist zu überlegen, ob bereits zu Lebzeiten Vermögen auf die Kinder, den Ehegatten oder andere nahestehende Personen übertragen werden kann.
Die Motive für eine solche Schenkung sind vielfältig wie beispielsweise die Ausnutzung steuerliche Spielräume, Absicherung des Partners, Ausstattung der Kinder mit "Startkapital" oder Lösung von pflichtteilsrechtlichen Schwierigkeiten (Patchworkfamilie/"Problemkinder").
Zudem müssen - insbesondere bei Übertragung von Immobilien - die Interessen des Schenkers an Absicherung berücksichtigt werden. Fragen die sich dabei zwangsläufig stellen lauten: "Wie wird sichergestellt, dass ich wohnen bleiben kann?" oder "Was passiert, wenn bei meinem Kind oder Partner etwas "schiefläuft"?"
Der Notar klärt Sie In einem Beratungsgespräch gerne umfassend über in Frage kommenden Gestaltungsmöglichkeiten auf. Auf Wunsch wird anschließend ein persönlich auf Sie zugeschnittener Vertragsentwurf gefertigt.
Falls ein Erbfall eingetreten ist, unterstützen wir Sie in allen Belangen rund um den Nachlass.
Wir kümmern uns beispielsweise um die die Beantragung eines Erbscheins oder die Eröffnung von letztwilligen Verfügungen beim Gericht. Ferner können über uns die Aufteilung von Grundbesitz unter mehreren Erben genauso wie die Erfüllung eines Grundstücksvermächtnisses oder die Eintragung der Erben ins Grundbuch geregelt werden. In dieser oftmals nicht ganz einfachen Zeit stellen wir sicher, das alle rechtlichen Themen für Sie unkompliziert, rechtssicher und möglichst kosteneffizient abgewickelt werden.
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