Notarielle Beratung für und Beurkundung von Unternehmen


Wer ein Unternehmen gründet oder führt ist in der privaten und in der betrieblichen Sphäre häufig mit komplexen rechtlichen Strukturfragen befasst. Damit Sie als Unternehmer schwerwiegende Fehler vermeiden beraten wir Sie gerne in engmaschiger Abstimmung mit Ihrem Steuerberater.
 

 

Wir betreuen Unternehmen und Unternehmer bei der Wahl der richtigen Rechtsform, der Gründung des Unternehmens und wesentlichen Weichenstellungen im Firmenleben wie beispielsweise:

 

  • Satzungsänderungen wie Sitzverlegungen/Kapitalerhöhungen
     
  • Anteilsverkäufe/-abtretungen
     
  • Auflösung und Löschung der Firma 

 


 

Eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist eine beliebte Rechtsform für Unternehmen in Deutschland. Sie bietet eine Reihe von Vorteilen wie beispielsweise:
 

  • Haftungsbeschränkung: Die Haftung ist grundsätzlich auf das Stammkapital (mindestens 25.000 EUR) beschränkt. Eine persönliche private Haftung erfolgt nicht. Bei der "kleinen Schwester", genannt UG (haftungsbeschränkt), ist übrigens kein Mindeststammkapital vorgesehen
     
  • Geschäftsanteile können einfach übertragen werden, wodurch Nachfolgeregelungen unproblematisch umgesetzt werden können.
     

Die Geschäftsführung kann sehr flexibel gestaltet werden.
 



Das Handelsregister ermöglicht bzw. verpflichtet Geschäftsleute, bestimmte Informationen eintragen zu lassen oder sich Informationen von eingetragenen Unternehmen einzuholen.  
Wenn sich bedeutsame Verhält­nisse eines Unternehmens, die für den Geschäftsverkehr relevant sind, ändern, muss dies im Handelsregister eingetragen werden. Eintragungspflichtig sind z.B.: 
 

  • Wechsel in der Geschäfts­führung
     
  • Erteilung/Widerruf von Prokura
     
  • Änderung der Firma oder des Unter­nehmens­­sitzes
     
  • Errichtung von Zweig­nieder­lassungen
     
  • Änderung der Gesellschafter bei OHG & KG
     
  • Änderung des Gesellschafts­vertrages bei Kapital­gesellschaften 
     

Die Anmeldungen der eintragungspflichtigen Informationen im Handelsregister bedürfen der notariellen Beglaubigung. Wir formulieren den Anmeldungstext und überwachen den Prozess der richtigen Eintragung ins Handelsregister. Wir beraten Sie auch gerne und umfassend über die mit der Eintragung zusammenhängenden Fragen und klären etwaige Zweifel mit dem Registergericht. 


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