Vorsorge und Patientenverfügung

 

Altersbedingt oder aus gesundheitlichen Gründen kann jeder von uns in die Situation kommen, dass er oder sie die eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst wahrnehmen kann. In diesem Fall würde durch das zuständige Gericht ein gesetzlicher Betreuer bestellt, der sich um die persönlichen und finanziellen Belange des Betroffenen kümmert. Unter Umständen kann der Betreuer eine völlig fremde Person sein.
 

 

Mit einer Vorsorgevollmacht lässt sich dies vermeiden. Im Voraus bestimmen Sie eine Vertrauensperson, die sich um Ihre Angelegenheiten kümmern darf, und versetzen diese rechtlich in die Lage, Sie im Ernstfall umfassend zu vertreten. Ich berate Sie gerne dazu, welche Möglichkeiten der Vollmachterteilung es gibt und welche Handlungsvorgaben Sie dem oder den Bevollmächtigten machen können bzw. sollten.
 

 

Sie können Ihre Vorsorgevollmacht mit der sogenannten Patientenverfügung (auch als Patiententestament bekannt) ergänzen. Sie legen mit dieser für spezifisch beschriebene Krankheitsverläufe Ihre Behandlungswünsche fest und geben den behandelnden Ärzten aber auch einem Bevollmächtigten konkrete Handlungsanweisungen. Gerne können wir über die Vorteile einer solchen Patientenverfügung sprechen.


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