Ehevertrag, Trennungs- und 
Scheidungsfolgenvereinbarung

Warum Gedanken machen?
 

Ehe, Lebenspartnerschaft oder nichteheliche Lebensgemeinschaft, gleich in welcher Partnerschaft sie leben, Ihre gegenseitigen Rechte und Pflichten hinsichtlich Altersabsicherung, Vermögensaufbau, Erbfolge und Unterhalt können sehr unterschiedlich ausfallen. Daher ist es sinnvoll, sich schon im Vorfeld über die Möglichkeiten individueller Vereinbarungen Gedanken zu machen und sich beraten zu lassen.

 

 

Lösungen!
 

Gerne informiere ich Sie über die rechtlichen Konsequenzen der verschiedenen Formen des Zusammenlebens. Bei Bedarf entwickle ich ergänzende Vereinbarungen – wie beispielsweise einen Ehe- oder Partnerschaftsvertrag. Falls Sie sich trennen, gestalte ich für Sie eine Scheidungsfolgenvereinbarung. Eine Vereinbarung kann Streit vermeiden und Kosten sparen. Dabei geht es häufig um Fragen der Aufteilung des ehelichen Vermögens, etwa um die gemeinsame Immobilie und der darauf lastenden Schulden.

In meiner Beratung beziehe ich selbstverständlich erbrechtliche und vorsorgerechtliche Aspekte mit ein. Auf Wunsch arbeite ich dabei gerne mit Ihren anwaltlichen und steuerlichen Beratern zusammen.

 

 

Übrigens: Einen Ehevertrag kann man auch unproblematisch nach der Hochzeit vereinbaren.

Trennung

Trennung


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